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Rechtsprechung
   ArbG Stendal, 13.08.2010 - 2 Ca 716/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,48344
ArbG Stendal, 13.08.2010 - 2 Ca 716/10 (https://dejure.org/2010,48344)
ArbG Stendal, Entscheidung vom 13.08.2010 - 2 Ca 716/10 (https://dejure.org/2010,48344)
ArbG Stendal, Entscheidung vom 13. August 2010 - 2 Ca 716/10 (https://dejure.org/2010,48344)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.10.2010 - 2 Ta 140/10

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit - Rechtsverfolgung weiterer Ansprüche durch

    Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 09.09.2010 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stendal vom 13.08.2010 in der Fassung der Nichtabhilfeentscheidung vom 21.09.2010 - 2 Ca 716/10 (PKH) - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Die Beschwerdeführerin begehrt ratenfreie Prozesskostenhilfe auch für das Kündigungsschutzverfahren (2 Ca 716/10).

    In dem Kündigungsschutzverfahren - dem vorliegenden Verfahren zum Aktenzeichen des Arbeitsgerichts Stendal 2 Ca 716/10 - erging am 06.07.2010 ebenfalls ein Versäumnisurteil, mit dem festgestellt wurde, dass das Arbeitsverhältnis der Beschwerdeführerin mit der Beklagten zu 1. und dem Beklagten zu 2. nicht durch die fristlose Kündigung vom 28.05.2010 aufgelöst wurde, vgl. Bl. 11 d. A.

    Mit Beschluss vom 13.08.2010 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Kündigungsschutzverfahren (2 Ca 716/10) zurückgewiesen.

    In Höhe dieses Differenzbetrages sei für das vorliegende Kündigungsschutzverfahren 2 Ca 716/10, Prozesskostenhilfe zu bewilligen, da in dieser Höhe die Klageerhebung nicht mutwillig sei.

    Allerdings ist die Klageerhebung in einem eigenständigen Verfahren (2 Ca 716/10; Kündigungsschutzklage, Schriftsatz vom 10.06.10 gegen die Beendigungskündigung vom 28.05.2010) anstelle einer Klageerweiterung in dem bereits anhängigen Verfahren bzgl. der Änderungskündigung 2 Ca 606/10 mutwillig i. S. v. § 114 S. 1 ZPO.

    Die Geltendmachung der Kündigung in einem getrennten Verfahren (2 Ca 716/10) ist kostspieliger als eine entsprechende Klageerweiterung im dem seinerzeit noch anhängigen Verfahren (2 Ca 606/10, Zahlungsklage).

    PKH-Gebühren im Verfahren 2 Ca 716/10 - Kündigung.

    ab dem 02.06.2010 wirtschaftliche Identität mit dem Feststellungsantrag in 2 Ca 716/10 besteht.).

    PKH-Gebühren im Verfahren 2 Ca 606/10, wenn dieses Verfahren um den Feststellungsantrag 2 Ca 716/10 erweitert worden wäre.

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Rechtsprechung
   ArbG Minden, 13.04.2011 - 2 Ca 716/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,27396
ArbG Minden, 13.04.2011 - 2 Ca 716/10 (https://dejure.org/2011,27396)
ArbG Minden, Entscheidung vom 13.04.2011 - 2 Ca 716/10 (https://dejure.org/2011,27396)
ArbG Minden, Entscheidung vom 13. April 2011 - 2 Ca 716/10 (https://dejure.org/2011,27396)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unwirksamer Wechsel von Tarifmitgliedschaft in OT-Mitgliedschaft

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unwirksamer Wechsel von Tarifmitgliedschaft in OT-Mitgliedschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei einer nicht hinreichenden Abgrenzung zwischen den Mitgliedergruppen mit und ohne Tarifbindung in der Satzung des Unternehmensverbandes bleibt die Tarifgebundeheit bei Wechsel in OT-Mitgliedschaft bestehen; Bestehenbleiben der Tarifgebundeheit bei einer nicht ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus ArbG Minden, 13.04.2011 - 2 Ca 716/10
    Sie nimmt ausdrücklich Bezug auf die Entscheidung des BAG vom 4.6.2008 (4 AZR 419/07) in dem es als unschädlich angesehen wurde, dass die Satzung den automatischen Verlust von Funktionen nach dem Statuswechsel nicht vorsah, da sich aus anderen Regelungen ergab, dass diese Funktionen von Mitgliedern ohne Tarifbindung nicht übernommen werden können.

    (grundlegend BAG, s. oben; ihm folgend BAG, Urt. v. 04.06.2008, 4 AZR 419/07, NZA 2008, 1366).

    (BAG, Urt. v. 4.6.08, 4 AZR 419/07, a.a.O).

    (BAG, Urt. v. 4.6.2008, 4 AZR 419/07 a.a.O. detailliert; darauf bezugnehmend BAG, 20.05.2009, 4 AZR 179/08, NZA 2010, 102 f; BAG 22.04.2009, 4 AZR 111/08, NZA 2010, 105 f).

    " (BAG, Urt. v. 4.6.08, 4 AZR 419/07, a.a.O., Rz. 42) Die dortige Satzung sah für die Mitgliederversammlung vor, dass in sozialpolitischen Belangen sowie in Tarif- und Arbeitskampfangelegenheiten das Stimmrecht nur den Mitgliedern mit Tarifbindung zusteht und das Stimmrecht durch Vorlage der Mitgliedskarte nachzuweisen ist.

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 111/08

    Unwirksamkeit einer OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus ArbG Minden, 13.04.2011 - 2 Ca 716/10
    (BAG, Urt. v. 4.6.2008, 4 AZR 419/07 a.a.O. detailliert; darauf bezugnehmend BAG, 20.05.2009, 4 AZR 179/08, NZA 2010, 102 f; BAG 22.04.2009, 4 AZR 111/08, NZA 2010, 105 f).

    ( BAG Urt. v. 22.4.2009,, 4 AZR 111/08, a.a.O., Rz. 45; so schon BAG, Beschl. V. 27.11.1964, 1 ABR 13/63, NJW 1965, 887; Soergel-Hadding, BGB, 13. Auflage, § 25 Rz. 32).

  • BAG, 17.02.2010 - 5 AZR 191/09

    Unterbliebene Einführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrags in der bayerischen

    Auszug aus ArbG Minden, 13.04.2011 - 2 Ca 716/10
    (siehe hierzu nur BAG Urt. v. 17.02.2010, 5 AZR 191/09, - juris - ).
  • BAG, 27.11.1964 - 1 ABR 13/63

    Tariffähiger Verband - Abschluß von Tarifverträgen - Tarifzuständigkeit -

    Auszug aus ArbG Minden, 13.04.2011 - 2 Ca 716/10
    ( BAG Urt. v. 22.4.2009,, 4 AZR 111/08, a.a.O., Rz. 45; so schon BAG, Beschl. V. 27.11.1964, 1 ABR 13/63, NJW 1965, 887; Soergel-Hadding, BGB, 13. Auflage, § 25 Rz. 32).
  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus ArbG Minden, 13.04.2011 - 2 Ca 716/10
    Bereits mit seiner Entscheidung vom 18.06.2006 (1 ABR 36/05, NZA 2006, 1225) hat das Bundesarbeitsgericht die Möglichkeit für die Begründung einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung in einem Arbeitgeberverband als zulässig anerkennt.
  • BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07

    Auslegung einer Versorgungszusage - vertragliche Unverfallbarkeit

    Auszug aus ArbG Minden, 13.04.2011 - 2 Ca 716/10
    (§ 71 Abs. 1 BGB; hierzu auch BAG , Urt. v. 26.08.2009, 4 AZR 294/08, NZA-RR 2010, 205 f.).
  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 294/08

    Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese

    Auszug aus ArbG Minden, 13.04.2011 - 2 Ca 716/10
    (§ 71 Abs. 1 BGB; hierzu auch BAG , Urt. v. 26.08.2009, 4 AZR 294/08, NZA-RR 2010, 205 f.).
  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 179/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft -

    Auszug aus ArbG Minden, 13.04.2011 - 2 Ca 716/10
    (BAG, Urt. v. 4.6.2008, 4 AZR 419/07 a.a.O. detailliert; darauf bezugnehmend BAG, 20.05.2009, 4 AZR 179/08, NZA 2010, 102 f; BAG 22.04.2009, 4 AZR 111/08, NZA 2010, 105 f).
  • LAG Hamm, 27.01.2012 - 10 Sa 1543/11

    Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Elternzeit; Vergütungsanspruch einschließlich

    Insoweit wiederholt die Beklagte ihr Vorbringen in den Musterverfahren 2 Ca 716/10 Arbeitsgericht Minden = 10 Sa 1028/11 Landesarbeitsgericht Hamm, 2 Ca 717/10 Arbeitsgericht Minden = 10 Sa 1029/11 Landesarbeitsgericht Hamm und 2 Ca 742/10 Arbeitsgericht Minden = 10 Sa 1030/11 Landesarbeitsgericht Hamm und nimmt auf ihr dortiges Vorbringen Bezug.

    Auf den Inhalt dieser Akten wird ebenso Bezug genommen wie auf den Inhalt der ebenfalls informationshalber beigezogenen Akten 2 Ca 716/10 Arbeitsgericht Minden = 10 Sa 1028/11 Landesarbeitsgericht Hamm.

  • LAG Hamm, 13.01.2012 - 10 Sa 1028/11

    Auslegung der Satzung eines Arbeitgeberverbands

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 13.04.2011 - 2 Ca 716/10 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
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Rechtsprechung
   ArbG Stendal, 13.06.2010 - 2 Ca 716/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,83615
ArbG Stendal, 13.06.2010 - 2 Ca 716/10 (https://dejure.org/2010,83615)
ArbG Stendal, Entscheidung vom 13.06.2010 - 2 Ca 716/10 (https://dejure.org/2010,83615)
ArbG Stendal, Entscheidung vom 13. Juni 2010 - 2 Ca 716/10 (https://dejure.org/2010,83615)
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